Doch welche Messersammlungen sind legal, und welche Regeln gelten für Besitz, Mitführen, Aufbewahrung und Verkauf?
In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah. Sie erfahren, welche Messer in Deutschland erlaubt sind, wie Sie Ihre Sammlung sicher aufbewahren und worauf Sie achten sollten, wenn Sie einzelne Stücke oder eine komplette Sammlung verkaufen möchten.
Die rechtliche Grundlage ist das deutsche Waffengesetz – kurz WaffG. Besonders relevant sind:
- § 42a WaffG – Verbot des Führens bestimmter Messer
- Anlage 2 zu § 1 Abs. 3 WaffG – Verbotene Waffen und Gegenstände
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
Ist es legal, Messer zu sammeln?
Grundsätzlich ja. Das Sammeln von Messern ist in Deutschland erlaubt. Der reine Besitz zu Hause ist in vielen Fällen unproblematisch.
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen Besitz und Mitführen. Nur weil ein Messer legal besessen werden darf, bedeutet das nicht automatisch, dass es auch in der Öffentlichkeit getragen werden darf.
Besonders aufmerksam sollten Sammler bei folgenden Messertypen sein:
- Einhandmesser mit arretierbarer Klinge
- Automatische Messer – sogenannte Springmesser
- Feststehende Messer
- Dolche und doppelschneidige Klingen
Viele Messer werden als Erbstücke aufbewahrt. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Sammlung haben.
Welche Messer sind verboten?

Bestimmte Messer gelten nach Anlage 2 WaffG als verbotene Gegenstände. Diese dürfen grundsätzlich weder hergestellt, verkauft, gekauft noch besessen werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Automatische Messer – also Messer, deren Klinge auf Knopfdruck oder durch Federmechanismus herausspringt
- OTF Messer – Out of the Front
- Butterflymesser – auch Balisong genannt
- Faustmesser – sogenannte Push Dagger
- Getarnte Messer – zum Beispiel Gürtelmessersysteme oder Stockdegen
Der Besitz oder Handel mit solchen Messern kann strafbar sein. Prüfen Sie daher immer sorgfältig, um welchen Messertyp es sich handelt.
Welche Messer darf ich legal mitführen?
Beim Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit gelten besondere Regeln nach § 42a WaffG.
Ohne berechtigtes Interesse dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden:
- Einhandmesser mit feststellbarer Klinge
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel vorliegen bei:
- Beruflicher Nutzung – etwa als Handwerker oder Koch
- Jagd
- Sport
- Brauchtumspflege
Selbstverteidigung gilt rechtlich nicht als berechtigtes Interesse.
Wichtig: Es gibt keine allgemeine 8,5 cm Regel für alle Messer. Entscheidend ist vor allem die 12 cm Grenze bei feststehenden Klingen sowie der Öffnungsmechanismus bei Einhandmessern.
Zusätzlich können in Waffenverbotszonen oder bei öffentlichen Veranstaltungen strengere Vorschriften gelten.
Transport oder Mitführen – wo liegt der Unterschied?
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Mitführen und Transportieren.
Mitführen bedeutet, dass das Messer zugriffsbereit in der Öffentlichkeit getragen wird.
Transportieren ist erlaubt, wenn das Messer nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt wird – zum Beispiel in einem abgeschlossenen Koffer oder einer verschlossenen Tasche.
So gelingt die richtige Messersammlung Aufbewahrung
Die Aufbewahrung einer Messersammlung unterliegt in Deutschland nicht denselben strengen Vorschriften wie bei Schusswaffen. Das deutsche Waffengesetz (WaffG) schreibt jedoch vor, dass gefährliche Gegenstände so gelagert werden müssen, dass Unbefugte keinen Zugriff haben (§ 42 WaffG analog). Auch wenn Messer nicht direkt reguliert sind, gilt dieser Grundsatz für alle Sammlermesser und größere Messersammlungen.
Für die praktische Aufbewahrung empfiehlt es sich:
- Verschließbare Schränke oder Safes – Ideal für größere oder wertvolle Messer. Sie schützen vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff.
- Schutz der Klingen – Scharfe oder empfindliche Sammlermesser sollten in Scheiden, Schutzhüllen oder weichen Einsätzen gelagert werden.
- Trockene und stabile Umgebung – Feuchtigkeit kann Rost verursachen. Lagern Sie Messer an einem festen, trockenen Platz.
- Separate Lagerung besonders wertvoller Stücke – Seltene Sammlermesser können zusätzlich dokumentiert oder fotografiert werden.
- Einfacher Zugriff für Sammler – Die Messer sollten geordnet und leicht erreichbar sein, ohne dass die Sicherheit leidet.
So bleibt Ihre Messersammlung sicher, übersichtlich und Ihre Sammlermesser langfristig in gutem Zustand.
Verkauf einer Messersammlung
Wenn Sie einzelne Sammelstücke oder eine komplette Messersammlung verkaufen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Überprüfen Sie, ob die Messer legal verkauft werden dürfen
- Halten Sie Kaufbelege oder Erbnachweise bereit – besonders bei geerbten Messern aus einem Nachlass
- Informieren Sie sich über aktuelle gesetzliche Vorgaben
Der Verkauf verbotener Messer ist strafbar. Achten Sie daher genau auf Mechanismus, Bauart und rechtliche Einordnung.
Häufige Fragen – Welche Sammlermesser sind verboten?
Der Besitz eines manuellen Einhandmessers ist in der Regel erlaubt. Das Mitführen in der Öffentlichkeit ist jedoch ohne berechtigtes Interesse nicht zulässig, wenn die Klinge arretierbar ist.
Messer, die nach Anlage 2 WaffG als verbotene Gegenstände gelten, dürfen nicht verkauft werden. Dazu zählen insbesondere automatische Messer, Butterflymesser, Faustmesser und getarnte Messer.
Das kommt darauf an. Ein Messer, das unter § 42a WaffG fällt, darf nur transportiert werden, wenn es nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt wird.
Ein klassisches Schweizer Taschenmesser ohne Einhandöffnung ist in der Regel zulässig. In Waffenverbotszonen können jedoch zusätzliche Einschränkungen gelten.
Für den Besitz gibt es keine generelle Längenbegrenzung. Beim Mitführen gilt die 12 cm Grenze für feststehende Messer. Weitere Einschränkungen hängen vom Mechanismus ab.
Eine generelle Pflicht besteht nicht in jedem Fall. Es ist jedoch sinnvoll, Kaufbelege oder Erbnachweise aufzubewahren, um die legale Herkunft nachweisen zu können.
